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Wichtige Änderungen im DVV-Regelwerk 2025

Übersicht zu den Regeländerungen 2025

 

Liebe Volleyballerinnen und Volleyballer,

in der Saison 2025/2026 wird es einige Regeländerungen geben, über die wir euch informieren möchten. Nachfolgend die Änderungen in der Übersicht:

 

Positionen (Regel 7.4)

Die Regelung zu den Positionen der Feldspieler wird dahingehend geändert, dass (nur) die aufschlagende Mannschaft von der Einhaltung der vorgegebenen Positionen gemäß der Rotationsfolge zum Zeitpunkt des Aufschlages befreit ist.

 

7.4                      In dem Moment, in dem der Aufschlagspieler den Ball schlägt,

muss jede Mannschaft in ihrem eigenen Feld aufgestellt sein

(ausgenommen der Aufschlagspieler). Die Spieler der

annehmenden Mannschaft müssen im Moment des Aufschlags

entsprechend der Rotationsfolge aufgestellt sein.

 

Den Spielern der aufschlagenden Mannschaft steht es jedoch frei,

im Moment des Aufschlags eine beliebige Position einzunehmen.

 

Selbstverständlich muss nach wie vor der richtige Aufschlagspieler

entsprechend der Rotationsfolge aufschlagen. Es gibt also keine Änderung

bezüglich eines möglichen Rotationsfehlers (falscher Spieler am Aufschlag)

der aufschlagenden und möglichem Positionsfehler bei der annehmenden

Mannschaft.

 

 

 

Ball überquert das Netz (Regel 10.1)

 

Die bisherige Regelung in 10.1.2 wird dahin abgeändert und eine klarstellende Regel 10.1.2.3 aufgenommen, dass eine Rückholaktion nur dann möglich sein soll, wenn der Ball nach der ersten Berührung einer Mannschaft im Bereich des Außensektors in die Freizone des Gegners gespielt wird. Ein Ball, der nach der zweiten oder dritten Berührung in dieser Weise in den Bereich des Außensektors in die Freizone des Gegners fliegt, ist bereits in diesem Moment als „aus“ zu bewerten.

 

10.1.2                Nach der ersten Berührung durch die Mannschaft darf ein Ball,

der die Netzebene vollständig oder teilweise im Bereich des

Außensektors in die Freizone des Gegners durchquert hat, im

Rahmen der drei Berührungen zurückgespielt werden,

vorausgesetzt, dass […]

 

10.1.2.3            Der Ball, der nach der zweiten oder dritten Berührung der

Mannschaft vollständig oder teilweise im Bereich des

Außensektors in die Freizone des Gegners gespielt wird, darf

nicht zurückgespielt werden und wird als „aus“ betrachtet, sobald

er die Netzebene durchquert.

 

Durch diese Änderung sollen unnötige und verletzungsträchtige Spielaktionen

vermieden werden.

 

Sichtblock (Regel 12.5)

 

Die bisherigen Regelungen in 12.5.1 und 12.5.2 bleiben weiterhin gültig. Neu

ist die Regel 12.5.3:

 

12.5.3                Jedem Spieler der aufschlagenden Mannschaft ist es untersagt,

während des Aufschlags seine Hände über den Kopf zu heben,

solange der Ball nicht über das Netz geflogen ist.

 

Der 1. Schiedsrichter darf eine Mannschaft über den Spielkapitän

verwarnen (darauf hinweisen), wenn er davon ausgeht, dass

diese gezielt die Sicht verdeckt.

 

Es gibt nunmehr drei voneinander unabhängige Fälle, die zu einem

Sichtblock-Fehler führen:

  1. Hände oberhalb des Kopfes (12.5.3)
  2. Gruppensichtblock (12.5.1, 12.5.2)
  3. Individueller Sichtblock (12.5.1, 12.5.2)

Wir empfehlen dem Schiedsgericht, diese Neuerung vor dem Spiel (z.B. bei

der Begrüßung oder Auslosung) kurz anzusprechen.

Konkretisiert wird diese Neuerung durch die Refereeing Guidelines 2024 der FIVB, die diesen Regelkomplex bereits beschreiben. (Wir informieren, sollte sich aus den Refereeing Guidelines 2025 etwas anderes ergeben). Der 1. Schiedsrichter sollte hiernach von Beginn des Spieles an während des Aufschlags auf einen möglichen Sichtblock achten und verhindern, dass die Mannschaften die Sichtblockregel unter dem Vorwand „taktischer Strategie“ missbrauchen.

Von nun an soll (ähnlich den Regeln beim Beachvolleyball) die Sicht auf den Aufschlag und die Flugbahn des Balles nicht mehr verdeckt werden.

Wenn Spieler einer Mannschaft also deutlich zusammenstehen, um die Sicht zu verdecken oder Spieler die Hände über Kopfhöhe halten (sie dürfen jedoch ihren Kopf aus Sicherheitsgründen schützen, dürfen die Hände aber nicht über den Kopf heben), kann der Schiedsrichter dies der aufschlagenden Mannschaft vor der Bewilligung des Aufschlages durch Pfeifen signalisieren, um die Spieler dazu zu bewegen, sich auseinander zu stellen bzw. die Hände zu senken.

Tut sie dies nicht, muss der 1. Schiedsrichter nach dem Aufschlag den Sichtblock ahnden. Das etwaige Nichtbefolgen der oben genannten Vorwarnung ist kein sanktionswürdiges Verhalten.

Beachtet folgende Konkretisierung:

Soweit ein Spieler der aufschlagenden Mannschaft (selbstverständlich mit Ausnahme des Aufschlagspielers) im Moment des Aufschlages eine Hand oder beide Hände oberhalb des Kopfes hält, so ist dies in jedem Fall (!) als Sichtblock zu werten und zu ahnden. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob auch tatsächlich die Sicht auf den Aufschlag und die Flugbahn des Balles verdeckt wurde. Es gibt keinen Grund, die Hände oberhalb des Kopfes zu haben, sodass eine solche Aktion eines Spielers der aufschlagenden Mannschaft als Sichtblock abzupfeifen ist.

Für die beiden anderen Fälle des individuellen oder Gruppensichtblocks müssen für einen zu ahndenden Sichtblock zusätzlich die Kriterien der verdeckten Sicht auf den Aufschlag und die Flugbahn des Balles erfüllt sein.

Es ist notwendig, dass alle Schiedsrichter diese Anweisungen von Beginn des Spiels an befolgen, um diesen (Sichtblock-)Trend, der das Fairplay beeinträchtigt, umzukehren.

Änderungen 2025 pdf

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Axel Borchwaldt

Landesschiedsrichterwart

 

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