Die Corona-Landesverordnung M-V wurde mit Wirkung vom 25. Juni 2021 geändert. Wesentliche Neuerung: Bei niedrigen Inzidenzwerten entfallen die in der Verordnung und den Anlagen geregelten Testerfordernisse sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien bis auf wenige Ausnahmen.
Ob die genannten Auflagen ausgesetzt werden oder doch greifen, richtet sich nach der „ risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales“ (vgl. § 1a Absatz 1 Corona-LVO M-V). Auf der Internetseite des LAGuS findet man für jeden Tag eine „Risikogewichtete Stufenkarte“ mit der aktuellen Stufe für die jeweilige Region (Landkreis oder kreisfreie Stadt):
https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie
Wie sich die Einstufungen auf Testpflichten und die Pflichten, Mund-Nase-Bedeckungen im Freien zu tragen, auswirken, können Sie in dieser Übersicht nachlesen:
Da zurzeit alle Landkreise und kreisfreien Städte in M-V in der Stufe 0 (Grün) eingestuft sind, entfallen also landesweit grundsätzlich die bestehenden Testpflichten für Sport in Innenräumen, und Zuschauer von Sportveranstaltungen im Freien müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Hinweise:
Die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V können Sie hier nachlesen.
Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung – Stabsstelle Sportangelegenheiten - hat die aktuellen Regelungen laut Corona-LVO M-V für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Ihr LSB M-V e.V.